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Ich biete Ihnen die Möglichkeit, schnell und
kostengünstig Akteneinsicht in "Ihre" Akte zu erhalten, in dem
Sie mich mit dem unten stehenden Formular beauftragen.
Die Kosten für die Einholung der Akteneinsicht berechnen sich
nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz wie folgt:
- Grundgebühr
(Nr. 4100 RVG) i.H.v. 30,- €
- Kopierkosten (Nr. 7000 RVG) i.H.v.je 0,50
€ für die
ersten 50 Seiten und 0,15 € für jede weitere Seite
- Auslagenpauschale (Nr. 7002 RVG) i.H.v. 20,-
€
- zzgl. gesetzlichen MwSt. von derzeit 16 %
- Auslagen für Aktenversendung durch die
Behörde
i.H.v. 12,- €
Die Beauftragung beinhaltet nur die Einholung der
Akteneinsicht. Eine
weitere Vertretung erfolgt nur nach ausdrücklichem Auftrag.
Folgender Ablauf führt zur Akteneinsicht:
Füllen Sie bitte das Onlineformular
vollständig und sorgfältig aus.
Danach geht Ihnen eine Mandatsbestätigung
mit vorläufiger Kostennote und Vollmacht per E-Mail zu.
Die Akteneinsicht wird umgehend beantragt, sobald
die Kosten auf dem Konto der Kanzlei eingegangen sind und die
unterzeichnete Vollmacht vorliegt.
Sobald die Akte hier eingeht, wird sie kopiert und
im Original an die Behörde zurückgeschickt.
Sie werden benachrichtigt und erhalten eine
abschließende Kostennote (nun mit den entstandenen
Kopierkosten).
Sobald die Kosten von Ihnen gezahlt sind, erhalten
Sie die kopierte Akte auf dem Postwege. Der Auftrag ist damit beendet,
sofern Sie keine weitergehende Vertretung wünschen.
Das Online-Formular für meine Beauftragung mit der Einholung der
AKteneinsicht öffnet sich
nach Klicken auf das nachstehende Symbol:
Widerrufsbelehrung:
Sie haben gem. §§ 312 d, 355 BGB das Recht, binnen 14
Tagen nach
Auftragserteilung über das Online-Formular den mir erteilten
Auftrag per E-Mail an
<rechtsanwalt@andreas-schwartmann.de> oder telefonisch
(0221-355
9205) zu widerrufen. Sofern Sie bereits Leistungen empfangen haben,
werden diese entsprechend den gesetzlichen Regelungen des
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abgerechnet.
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