Die Schritte zum Mahnbescheid:
- Füllen Sie bitte das Online-Formular
vollständig und sorgfältig aus.
- Danach geht Ihnen binnen 24 Stunden eine
Mandatsbestätigung
mit vorläufiger Kostennote sowie eine Vollmacht per E-Mail zu.
- Der Mahnbescheid wird umgehend beim
zuständigen
Mahngericht beantragt, sobald
die Kosten auf dem Konto der Kanzlei eingegangen sind und die Vollmacht
vorliegt. Zu Ihrer Sicherheit können Sie der mir mit der Vollmacht
außerdem noch Kopien
von
Verträgen und Korrespondenz einreichen.
- Sobald der Mahnbescheid erlassen ist, werden
Sie umgehend informiert.
- Ich überwache den Zahlungseingang und betreibe
das Mahnverfahren
bis
zur Durchsetzung der Forderung ggf. im Wege der Zwangsvollstreckung
weiter.
- Sobald die Zahlung der Forderung eingeht, wird
der Betrag auf ein von Ihnen angegebenes Konto überwiesen.
- Legt der Schuldner Widerspruch gegen den
Mahnbescheid
oder Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid ein, wird die Forderung
im streitigen Verfahren weiterbetrieben, sofern Sie mich damit
beauftragen.
Das Online-Formular zur Erteilung des Auftrages zur Durchsetzung Ihrer
Forderungen im Mahnverfahren
öffnet sich
nach Klicken auf das nachstehende Symbol:

Widerrufsbelehrung:
Sie haben gem. §§ 312 d, 355 BGB
das Recht,
binnen 14 Tagen nach Auftragserteilung über das
Online-Formular
den mir erteilten Auftrag per E-Mail an
<rechtsanwalt@andreas-schwartmann.de> oder telefonisch
(0221-355
9205) zu widerrufen. Sofern Sie bereits Leistungen empfangen
haben, werden diese entsprechend den gesetzlichen Regelungen des
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz abgerechnet.
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